Sie wollen über Ihr Leben hinaus einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung leisten. Mit einer Erbschaft oder einem Legat können Sie der ETH Zürich Foundation Ihren Nachlass oder Teile davon vermachen.
Das Legat eignet sich dafür in ganz besonderem Masse, weil Sie damit der Stiftung einzelne klar definierte Vermögens- oder Sachwerte vermachen und zudem den Verwendungszweck vorgeben können.
Unterstiftung für Ihren Nachlass
Ihr Legat kann auch in Form einer Unterstiftung bzw. eines Fonds ausgestaltet werden. So sichern Sie sich eine auf Ihre Person zugeschnittene Form der gemeinnützigen Vergabe: Sie können Verwendungszweck und Name vorgeben.
Von der Idee her entspricht die Unterstiftung oder der Fonds jener einer Stiftung. Es entfallen jedoch die hohen Kosten und administrativen Aufwendungen, die für die Führung einer Stiftung üblich sind.
Persönliche Beratung:
Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Kontakt: Donald Tillman, Tel. 044 63369 62